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Für ein Testament ist es nie zu früh

Denn schließlich kann immer etwas passieren. Nicht nur im Alter ist es sinnvoll, seine finanziellen Angelegenheiten geregelt zu haben. Auch für die Versorgung der Familie, die Verhinderung von Streitigkeiten im Erbfall – oder ganz einfach, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche hinsichtlich der Verteilung des eigenen Vermögens berücksichtigt werden.

Zu der äußerlichen Form eines Testaments gehört, dass es von der ersten bis zur letzten Zeile handschriftlich verfasst wurde. Es muss deutlich werden, dass es sich um ein Testament handelt, und damit es wirksam ist, müssen auch Ort und Datum angegeben werden. Zudem ist es sinnvoll, die Angehörigen über Existenz und Aufbewahrungsort des Testaments zu informieren.

Seit dem 1.1.2012 gibt es bei der Bundesnotarkammer in Berlin das Zentrale Testamentsregister. Hier werden Testamente und Erbverträge registriert und sind so im Bedarfsfall schnell und zuverlässig auffindbar.

Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder um die juristische Wirksamkeit des Testaments verbindlich sicherzustellen, ist es sinnvoll, einen Notar zu Rate zu ziehen.

Link:

Bundesministerium der Justitz - Erben und Vererben