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Selbstbestimmung wahren

Wie alle Vorsorgemaßnahmen, so ist es auch bei der Patientenverfügung ratsam, sie frühzeitig zu erstellen. Allzu schnell kann es aufgrund von Unfall oder Krankheit zu einer Situation kommen, in der man wesentliche Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Seit 2009 regelt das Patientenverfügungsgesetz, dass Ärzte den Willen des Patienten respektieren müssen. Doch dazu muss dieser klar dokumentiert sein.

Die Patientenverfügung verhilft damit Ärzten und Angehörigen zu den richtigen Entscheidungen − richtig im Sinne des Betroffenen, denn seine Wünsche, z.B. für die Art der medizinischen Behandlung, sind in der Patientenverfügung verbindlich festgelegt. Medizinische Grenzsituationen können entsprechend geregelt werden.

Ergänzend kann auch eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Sie benennt explizit die Personen, die in einer Notsituation Entscheidungsbefugnis erlangen.

Link:

Bundesministerium der Justiz - Betreuungsrecht

 

Patientenverfügung

Der aktuelle medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder für sich in Anspruch nehmen möchte. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Am besten sprechen Sie ausführlich mit Ihrem Hausarzt über das Thema und die damit verbundenen Sorgen. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen, falls Sie ein solches Schriftstück verfassen; auch sollte es im Bedarfsfall zugänglich sein.

Wie bei allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine Broschüre mit wertvollen Hinweisen erstellt, die Sie hier lesen und herunterladen können:

www.bmj.de/Patientenverfuegung

Organspende

Viele Schwerstkranke warten jahrelang auf ein passendes Spenderorgan. Sobald bei einer Person der Hirntod eindeutig festgestellt wird, sind die zuständigen Ärzte in der schwierigen Lage, die Angehörigen um die Erlaubnis zur Organentnahme bitten zu müssen. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt und bei sich trägt, gibt damit nicht unbedingt seine Zustimmung zur Organentnahme. Er nimmt lediglich seine Rechte auf Selbstbestimmung wahr. Mit dem Ausweis ist es möglich, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen oder ihr aber ausdrücklich zu widersprechen. Das Einverständnis zur Spende kann auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden. In Ihrem Ausweis können Sie eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Sie treffen keine bindende Entscheidung auf Lebenszeit, da Ihr Ausweis nicht offiziell registriert oder hinterlegt wird. Einen Organspendeausweis erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke, können ihn aber auch hier als PDF-Datei herunterladen.

www.bmg.bund.de/Organspendeausweis.pdf